Der Nachlass beim Autoverglaser und die Kasko-Selbstbeteiligung
Ein Autoverglaser darf seinen Kunden bei Reparatur von Steinschlagschäden keinen verdeckten, der Versicherung verschwiegenen Nachlass in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung einräumen.
In dem aktuell vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall hatte der Autoverglaser Kunden gegen das Versprechen, für 12 Monate einen Werbeaufkleber …
Weiterlesen…




