Kein Widerrufsrecht bei Versicherung wegen monatlicher Prämienzahlungen
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des BGB.
Bei dem jetzt vom dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fall handelt es sich …
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