Der Münchener Westparkmörder
Über die Unterbringung des „Westparkmörders“ in der Sicherungsverwahrung ist neu zu befinden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof, nachdem es das Landgericht München I abgelehnt hatte, die Unterbringung des sogenannten „Westparkmörders“ in der Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Dieser soll sich zwischenzeitlich im …
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