Schadensersatz wegen der Corona-Schutzimpfung? Aber nicht von der Impfärztin!
Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.
In dem hier vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall begehrte die Klägerin …
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