Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher
Sanktionen treten im Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz-IV“) ein, wenn der Leistungsempfänger seine Bedürftigkeit durch bestimmte Verhaltensweisen herbeiführt, etwa durch eine Arbeitsaufgabe, und er dafür keinen wichtigen Grund hat. Die Anforderungen an den wichtigen Grund sind dabei …
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