Strafzumessung bei Neonazis
Fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele sind im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Revisionsverfahren hatte erstinstanzlich die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verurteilt und …
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