Die Parteibeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters
Eine politische Partei kann einen parteiangehörigen ehrenamtlichen Bürgermeister auf Grundlage ihrer Satzung auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag (sog. Amts- bzw. Mandatsträgerbeitrag) gerichtlich in Anspruch nehmen.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines rechtlich selbständigen …
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