Der Münchener "Cannabis-Arzt"
Die Verurteilung des Münchener „Cannabis-Arztes“ ist rechtskräftig.
Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in einer Vielzahl von Fällen u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt . Nach den Feststellungen …
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