Drohnenaufnahmen – und keine Panoramafreiheit?
In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat das Oberlandesgericht Hamm -entsprechend dem Gesetzeswortlaut aber entgegen anderlautender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte- entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt …
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