Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages
Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ kann nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden.
Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem bei ihm anhängigen Berufungsverfahren. Die Kläger, …
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