Verwahrentgelte für Bankguthaben
Vorformulierten Vertragsbedingungen einer deutschen Geschäftsbank, die u.a. Sparer bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags zur Zahlung von sog. Verwahr- bzw. Guthabenentgelten verpflichten, sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wirksam. Sie unterfallen als Preishauptabreden nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen und …
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