Die East-Side-Gallery und die Stasi-Unterlagenbehörde
Die Stasi-Unterlagenbehörde darf über über East-Side-Gallery-Investor informieren. Das Verwaltungsgericht Berlin billigte jetzt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, dass der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) Unterlagen über den Investor der East-Side-Gallery herausgibt.
Der Antragsteller steht… Weiterlesen