Lärmschutz bei der Stadtumfahrung
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für den (teilweisen) Neubau der Kreisstraße 7725 – Südumfahrung Kehlen – sowie den Umbau der Knotenpunkte zwischen der Bundesstraße 30 und der Landesstraße 333 ist rechtmäßig. Das Regierungspräsidium ist auch nicht zur Anordnung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen …
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