Schwimmunterricht für muslimischen Jungen
Für einen muslimischen 12-jährigen Jungen ist es angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags zumutbar, am gemeinsamen (koedukativen) Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen teilzunehmen.
So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages der Eltern eines Schülers …
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