Die Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung des „Hundeflüsterers“
Der als „Hundeflüsterer“ international bekannte Cesar Millan (dem nach Ansicht der Hannoveraner Tierschutzbehörde bisher die Sachkundeprüfung fehlt) braucht für den Auftritt von fremden Hunden bei seiner Veranstaltung eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f TierSchG. …
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