Protestcamp im Hamburger Stadtpark? Aber doch nicht zum G20-Gipfel!
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hält ein geplantes Protestcamp im Stadtpark gegen das G20-Treffen für keine grundrechtlich geschützte Versammlung, da bei einer Gesamtschau des Konzepts des Protestcamps ein Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente der Veranstaltung bestehe.
Vom 30.06.bis 9.07.2017 …
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