Vereinsverbote für Islamisten

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesministerium des Innern ausgesprochenen Vereinsverbote für die in Frankfurt am Main ansässigen Vereinigungen DawaFFM und Internationaler Jugendverein – Dar al Schabab e.V. bestätigt.

DawaFFM richtet auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot dieser Vereinigung erstreckt sich auf ihre Teilorganisation, den Internationalen Jugendverein – Dar al Schabab e.V.

Die Vereinigung DawaFFM ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes, obwohl sie anders als der Internationale Jugendverein – Dar al Schabab e.V. nicht im Vereinsregister eingetragen ist und keine Satzung hat. Sie tritt als ein auf Dauer angelegter Personenzusammenschluss mit organisierter Willensbildung hervor, der durch Veröffentlichungen im Internet und durch Veranstaltungen das Ziel verfolgt, aus dem für richtig erachteten Verständnis des Islam abgeleitete verbindliche Handlungsanweisungen zu verbreiten.

Gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet sich DawaFFM vor allem deshalb, weil der Verein vor dem Hintergrund seiner das Rechtsstaatsprinzip ablehnenden Lehren die gewalttätigen Ausschreitungen, die Gegendemonstranten nach dem Zeigen der sogenannten Mohammed-Karrikaturen auf Veranstaltungen im Mai 2012 in Bonn und Solingen begangen haben, im Sinne gerechtfertigter Selbstjustiz gebilligt und mit der Aufstachelung zu weiterer Gewalt gedroht hat.

Diese DawaFFM zurechenbaren Drohungen richten sich, soweit sie sich auf deutsche Einrichtungen in islamischen Staaten und sich dort aufhaltende deutsche Staatsbürger beziehen, zudem gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Diesen Verbotsgrund erfüllt der Verein ferner dadurch, dass er den bewaffneten Jihad in den von religionsbezogenen Auseinandersetzungen betroffenen Staaten durch die Verbreitung von Erklärungen, gewaltverherrlichenden Kampfgesängen und Gebeten mit der Bitte um die Vernichtung von Amerikanern, Juden, Christen und Schiiten unterstützt. DawaFFM wirkt so auf eine Radikalisierung insbesondere von jungen Muslimen hin und bereitet den Boden für die Gewinnung von Kämpfern für den bewaffneten Jihad in den einschlägigen Konfliktstaaten und auch für entsprechend motivierte Gewalttaten in Deutschland.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Mai 2014 – 6 A 3.2013 –