Die unwirksame Prämienanpassung der Krankenversicherung – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs
Ein Versicherungsnehmer erlangtedie für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge bereits mit Erhalt einer formal unzureichenden Änderungsmitteilung, und zwar unabhängig davon, ob er …
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