Corona-Quarantäne – und keine Entschädigung für die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Leistungsempfänger, der sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befand.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall zahlte die klagende Bundesagentur für …
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