COVID-19-Quarantäne – und die Urlaubszeit
Eine Corona-bedingte Quarantäne während eines vom Arbeitgeber bereits bewilligten Erholungsurlaubs kann nur dann nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden, wenn für die betroffenen Urlaubstage eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall befand sich die klagende …
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