Demonstrationen nur mit Maske und 3G
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag gegen die aufgrund der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bei Versammlungen im Freien geltenden Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht und „3G“) abgelehnt.
Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen an Versammlungen im Freien bei gleichzeitig mehr als …
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