Zugunglück in Hordorf 2007

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Zugunglücks in Hordorf am 29. November 2007 ist beendet. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Lokführers wegen fahrlässiger Tötung und anderen Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung bestätigt und die Revision von 2 der Nebenkläger gegen das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28.11.2012 als unzulässig verworfen. Ein dritter Nebenkläger hatte die Revision bereits zuvor zurückgenommen.

Damit ist die Verurteilung des mittlerweile 42jährigen Lokführers zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung rechtskräftig. Das Landgericht Magdeburg hatte Titus S. wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs verurteilt.

In dem am 8. Oktober 2012 begonnen Prozess hat das Landgericht Magdeburg am 28. November 2012, dem 8. Verhandlungstag, sein Urteil gesprochen. Das Gericht hat über 30 Zeugen, mehrere sachverständige Zeugen und eine rechtsmedizinische Sachverständige gehört. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Tötung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung beantragt. Ein einzelner Vertreter der Nebenklage hatte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung gefordert.

Unfallursache war menschliches Versagen des Lokführers, der zwei Haltesignale übersehen hatte. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Verurteilte während der Fahrt sich vorschriftswidrig auf der 2. Lok befunden hatte. Er war auch nicht durch etwaige Telefonate oder Medienkonsum (DVD-Player) abgelenkt. Der Lokführer war weder übermüdet, noch stand er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Bei dem Unglück wurden 10 Menschen getötet, über 20 verletzt und es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 7 Mio Euro.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Juli 2013 – 4 StR 214/13