Rückflug? 10 Stunden früher!
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied. Die Klägerin
Weiterlesen…Aktuelles aus deutschen Gerichtssälen
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Weiterlesen…Das Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den Erben herausgeben. Der u.a. für Ansprüche aus Eigentum an beweglichen
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