Flugannullierung – und die Ausgleichszahlung für den verspäteten Ersatzflug
Die Regelung in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Nr. iii FluggastrechteVO ist nach ihrem Sinn und Zweck dahin zu verstehen, dass Ausgleichsansprüche nicht bereits durch ein Angebot zur anderweitigen Beförderung (Ersatzflug) ausgeschlossen werden, sondern nur dann, wenn der Fluggast …
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