Die Whats-App-Chatgruppe von NRW-Polizisten – und die voreiligen Folgen
Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe ist rechtswidrig. Dies befand jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das dem gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag einer betroffenen Polizistin im Eilverfahren entsprach und die …
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