Kein Unterhaltsvorschuss für das per Samenspende gezeugte Kind
Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
In den hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Verfahren hatten sich drei alleinerziehende Mütter gegen …
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