Schüsse im Gericht

Lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. – So lautet das Urteil für Rudolf U. wegen insgesamt 6 Schüssen auf den Staatsanwalt, den Richter, den Protokollführer und seine Verteidigerin, um sich aus reiner Uneinsichtigkeit und Rechthaberei wegen ihm angeblich zugefügter Ungerechtigkeiten zu rächen.

Der Angeklagte wurde vom Landgericht München II wegen Mordes in Tateinheit mit drei tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes in Tateinheit mit einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffengesetz zu der lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht München hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat, als er insgesamt 6 Schüsse in Tötungsabsicht auf den Staatsanwalt, den Richter, den Protokollführer und seine Verteidigerin abgab, um sich aus reiner Uneinsichtigkeit und Rechthaberei wegen ihm angeblich zugefügter Ungerechtigkeiten zu rächen. Diese Art der Rache hatte der Angeklagte von langer Hand geplant, wobei es ihm völlig gleichgültig war, ob er mit den betroffenen Menschen schon früher zu tun hatte oder nicht. Das Landgericht ist vom Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten ausgegangen, die seine Schuldfähigkeit jedoch weder gemindert noch aufgehoben hat.

Bei der Prüfung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Landgericht München berücksichtigt, dass weder das Geständnis noch die Entschuldigung des Angeklagten von echter Reue oder Schuldeinsicht getragen waren, dass er seinen, eine besondere Haftempfindlichkeit begründenden, Gesundheitszustand, selbst herbeigeführt hat, dass zwei Mordmerkmale verwirklicht wurden und insgesamt vier Menschen in den Tatplan des Angeklagten einbezogen waren, und der Angeklagte schließlich mit äußerster Intensität vorgegangen ist, indem er immer noch Schüsse abgab, nachdem er von den Zeugen bereits zu Boden gebracht worden war.

Landgericht München II, Urteil vom 29. November 2012