Dieselskandal – und die möglicherweise unzureichende Umsetzung und Anwendung europäischen Rechts
Dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs stehen keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zu.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall eines Gebrauchtwagenkäufers aus dem Münsterland. …
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