Grundversorgung mit Strom und Gas – und die gesplitteten Neukundentarife
Ein Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden.
In dem hier entschiedenen Streitfall hatte der klagende …
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