Musikbeschallung beim Pizzalieferservice
Eine Musikbeschallung im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice verletzt nicht die an der Musik bestehenden Urheberrechte. Der Lieferservicebetreiber schuldet daher den Urhebern wegen des Abspielens keinen Schadensersatz.
In dem hier vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall nahm die Verwertungsgesellschaft den Lieferdienstbetreiber …
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