Die Zitterpappel und der PKW
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, zweimal im Jahr – in belaubtem und unbelaubtem Zustand – eine Sichtprüfung der auf seinem Grundstück stehenden Bäume durchzuführen. Diese sog. Baumschau muss dabei durch einen Fachmann durchgeführt werden, der eine Baumschädigung erkennen kann.
Mit dieser …
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