Aufgeschobene Gehaltszahlung und sofortiger Pensionseinbehalt bei frühpensionierten Beamten
Nach den Bestimmungen der Versorgungsgesetze erhalten Beamte und Soldaten, die vor Erreichen der Altersgrenze pensioniert werden und im Ruhestand ein Erwerbseinkommen beziehen, entsprechend geringere Versorgungsbezüge, wenn dieses andere Einkommen bestimmte Höchstgrenzen übersteigt; 20 % der Versorgungsbezüge verbleiben ihnen aber in …
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