Die Folgen einer Tätowierung
Ein Tätowierer haftet seinem Kunden nicht, wenn nach einer Tätowierung eine Hauterkrankung auftritt.
So blieb jetzt die Klage einer Kundin gegen ihren Tätowierer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Auftretens von entzündlichen Hautveränderungen nach einer Tätowierung am rechten Unterschenkel vor …
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