Das Foul beim Fußballspiel – und die private Haftpflichtversicherung
Ein Fußballspieler, der vorsätzlich ein grobes Foul begeht durch das ein anderer Spieler verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Versicherungsleistung seiner Privathaftpflichtversicherung.
So das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Amateurfußballspielers, der von seinem Privathaftpflichtversicherer Freistellung von Schmerzensgeld- …
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