Fehler im Anlagenprospekt der Telekom
Die Deutsche Telekom trifft ein Verschulden in Bezug auf den fehlerhaften Prospekt zum 3. Börsengang. Ob dieser Prospektfehler für die Anlageentscheidung der einzelnen Kläger ursächlich war, ist in jedem Einzelfall zu püfen. Eine generelle Feststellung bezüglich der Kausalität kann nicht …
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