Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen DDR-"Zwangsdopings"
Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder „politische Verfolgung“ noch einen „Willkürakt im Einzelfall“ im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die klagende Sportlerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung …
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