Bewerbung bei der Polizei mit gefälschtem Zeugnis
Auch zur Erfüllung eines Herzenswunsches ist eine Urkundenfälschung nicht erlaubt: Die Bewerbung bei der Polizei mit einem „verbesserten“ Hauptschulabgangszeugnis führt daher nicht zur Einstellung, sondern zu einem Strafbefehl.
Vom Amtsgericht Elmshorn ist ein Elmshorner wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von …
Weiterlesen…




