Der ehemalige Stasi-Mitarbeiter – beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen
Ein Wachmann (und ehemaliger Mitarbeiter der Stasi), der beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen beschäftigt ist, darf vom Bundesbeauftragten abgeordnet und versetzt werden.
So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem sich der Wachmann gegen die Abordnung …
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