Nutzungsuntersagung bei nicht mehr standsicheren Gebäuden
Die von der Stadt Lüneburg angeordnete Untersagung der Wohnnutzung im Haus Frommestraße 5 in Lüneburg ist vom Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt worden, weil die Standsicherheit des Gebäudes nicht dauerhaft gewährleistet ist. Das Begehren mehrerer Bewohner aus der Frommestraße 5, das Haus …
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