Haftbeschwerde im Göttinger Organspendeskandal
Das Amtsgericht Braunschweig hatte am 11. Januar für einen Göttinger Arzt wegen des dringenden Verdacht eines versuchten Totschlags – begangen durch unzutreffende Angaben bei Organtransplantationen – die Untersuchungshaft angeordnet. Das Landgericht Braunschweig hat jetzt die Haftbeschwerde des beschuldigten Arztes gegen den Haftbefehl weitgehend zurückgewiesen, sodass der Beschuldigte in Untersuchungshaft verbleibt.
Das Landgericht bejaht dringenden Tatverdacht für versuchten Totschlag in 9 Fällen im Zeitraum von 2009 bis 2011. In diesem Zeitraum soll der Beschuldigte vorsätzlich veranlasst haben, dass seine Patienten unzutreffend als dialysepflichtig an Eurotransplant gemeldet worden seien. Als Folge hätten dadurch andere Patienten länger auf eine Transplantation warten müssen. Die Kammer sieht dringende Verdachtsmomente, dass der Beschuldigte dabei den Tod dieser anderen Patienten billigend Kauf genommen habe, weil er aufgrund seiner Fachkenntnisse um die hohe Sterbewahrscheinlichkeit der am oberen Ende der Warteliste stehenden Patienten gewusst habe.
Angesichts der Schwere der Tat sieht das Landgericht Braunschweig den Haftgrund der Fluchtgefahr.
Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2013 – 9 Qs 20/13




