Der Spion, der aus Syrien kam

Ein Syrischer Spion ist vom Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Damit hat das Kammergericht dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft entsprochen. Der 48jährige Deutsch-Libanese Mahmoud El A. ist für einen syrischen Geheimdienst tätig gewesen und hat in Deutschland lebende syrische Oppositionelle und deren Aktivitäten beobachtet und ausgespäht. Seine Erkenntnisse hat er im Rahmen regelmäßiger Treffen in Berlin an seine Auftraggeber weitergegeben. Mit dem Beginn des „Arabischen Frühlings“ Anfang des Jahres 2011 intensivierten sich die Kontakte zwischen dem Angeschuldigten und seinem damaligen Führungsoffizier. Seitdem berichtete er diesem insbesondere über regimekritische Kundgebungen syrischer Oppositioneller. Bei einem Treffen übergab er seinem Führungsoffizier zudem Fotos von Demonstrationsteilnehmern.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt, weil das Verhalten des Angeklagten aus ihrer Sicht nicht den Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit erfüllt. Das sah das Kammergericht anders und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe. Bei der Strafzumessung wurde strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte den ihm zur Last gelegten Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt und sich von seiner Tat und seinen Auftraggebern distanziert hat.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2012 – (5a) 3 StE 4/12-1 (4/12)