Mietreduzierung für coronabedingt geschlossene Geschäfte
Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie kann die Gewerbemiete wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabzusetzen sein, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden muss.
In dem hier vom Berliner Kammergericht entschiedenen Fall begehrt …
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