Befreiung von der Maskenpflicht – per Blanko-Attest
Die Verwendung eines im Internet bereitgestellten „Blanko-Attestes“ zur Befreiung von der Maskenpflicht ist als Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 279 StGB) strafbar.
Einzelne Ärzte boten in den letzten Jahren über das Internet Bescheinigungen an, in denen Sie ohne individuelle Untersuchung …
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