Gewerkschaftsinformationen – und ihr Versand an dienstliche Mailadressen
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im HomeOffice nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden.
In dem hier vom Arbeitsgericht Bonn entschiedenen Fall hatte eine bei dem beklagten …
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