Der Wohnungskaufvertrag und der überhöhte Kaufpreis
Ein Wohnungskaufvertrag kann wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises nichtig sein.
So hat sich die Käuferin einer Eigentumswohnung in Berlin-Friedrichshain nun auch in zweiter Instanz vor dem Berliner Kammergericht mit ihrem Klagebegehren durchgesetzt, den Kaufvertrag aus dem Jahre 2006 wegen sittenwidrig überhöhten …
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