Cannabis – und der Grenzwert für eine nicht geringe Menge
Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert der nicht geringen Menge für Cannabis auf 7,5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) festgesetzt.
Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus Ulm. Das Landgericht Ulm hatte zwei Angeklagte wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem …
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