Verjährung des Auskunftsanspruchs bei der Mietpreisbremse
Die Verjährung des Auskunftsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter nach den Vorschriften zur sogenannten Mietpreisbremse (§ 556g Abs. 3 BGB) beginnt nicht bereits mit Abschluss des Mietvertrages, sondern erst mit dem Auskunftsverlagen des Mieters.
In den vier aktuell vom Bundesgerichtshof …
Weiterlesen…




