Sonntagsöffnung eines "Automatenshops"
In Niedersachsen kann die Öffnung eines „Automatenshops“ an Sonn- und Feiertagen nicht auf drei Stunden beschränkt werden. Ein solcher Automatenshop fällt nicht in den Anwendungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat aktuell die aufschiebende Wirkung …
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