Lebensmittelmärkte dürfen sonntags nicht öffnen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Stadt Stadt Osnabrück verpflichtet, gegen die dreistündige Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte an Sonntagen einzuschreiten.
Das Verwaltungsgericht gab damit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) recht, die sich mit der Klage gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt …
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