Kein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ohne gesetzliche Grundlage
Eine Rechtsreferendarin kann eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch – mit der Fortsetzungsfeststellungsklage – angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die …
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