Einstellungshindernis: Die eintätowierten Namen der Kinder
Polizeivollzugsbeamten darf der Dienstherr Vorgaben für die äußere Erscheinung im Dienst, etwa für Tätowierungen, machen. Der Dienstherr ist berechtigt, die Einstellung eines im sichtbaren Bereich großflächig tätowierten Bewerbers abzulehnen.
So das Oberlandesgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden …
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