Suizid-Medikamente aus der Apotheke?
Der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in extremen Ausnahmesituationen nicht durch den Staat verwehrt werden.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasse, so …
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